Unsere Leistungen
Zu unseren Leistungen gehören insbesondere die unabdingbaren, in dem § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Diese Leistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange zu.
- Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr
- Jahresabrechnung
Aufstellen einer Jahresabrechnung je Wirtschaftsjahr
- Eigentümerversammlung und
Niederschrift
Eigentümerversammlung und außerordentliche Eigentümerversammlung
Durchführen der Eigentümerversammlungen mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten
Zusendung der Niederschriften an die Eigentümer. Führen einer Beschlusssammlung
- Hausordnung
Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/ Nutzungsordnungen mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich ab
- Überwachung / Optimierung der Verträge der Gemeinschaft
Überwachung / Optimierung von bestehenden Verträgen wie z.B. Versicherungen, Energieversorgung, usw.
- Geldverwaltung
Führen der auf den Namen der Gemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten etc.)
Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters
Bei größeren Sanierungsmaßnahmen – sofern erforderlich und beschlossen – Einzug von Sonderumlagen
- Buchführung
Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchführung im Vertragszeitraum. Wir arbeiten mit
einer dokumentierten und vom Bundesfachverband der Immobilienverwalter empfohlenen Software
Mahnung und Abmahnung bei säumigen Zahlern, ggf. Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen
Bearbeitung von Gerichtsverfahren (Hausgeldklagen)
- Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, wird eine jährliche Begehung der Wohnanlage neben
Zwischenprüfungen und Ortsterminen durchgeführt. Im Regelfall sind wir im Abstand zwischen vier und sechs Wochen vor Ort
Betreuung von Instandsetzungs-/ Sanierungsmaßnahmen
Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Auftragsvergabe im Rahmen der laufenden Verwaltung
Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Einholen von Angeboten, Führung von Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum
Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/ Gemeinschaftseigentum
Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung
Auftragsvergabe
Überwachung der Auftragsabwicklung und Abnahme der erbrachten Leistungen
- Sofortmaßnahmen
z.B. Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- oder Sturmschäden
Bei Versicherungsschäden:
Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum und Abrechnung mit der Versicherung
- Schlüsselbestellungen
Besorgung von Schließzylindern und Schlüsseln für eine zentrale Schließanlage
- Sicherheitseinrichtungen
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV). Terminvereinbarung und Abrechnung mit den Beteiligten
- Allgemeine Verwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden
Einstellung von Hilfskräften (z.B. Hausmeister, Gärtner, Reinigungskräfte, usw.)
Erstellung von Lohn- und Lohnnebenkostenabrechnungen

